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Bauernblatt Schleswig-Holstein

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01.09.2010 -  

Düngeverordnung: Sperrfrist verschieben

Landwirte in Schleswig-Holstein können auch dieses Jahr wieder beantragen, die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff zu verschieben. Dies gilt für stickstoffhaltige Düngemittel wie Gülle, Jauche, Gärreste, Geflügelkot und Mineraldünger.


Auf Antragstellung bei der Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume kann die Sperrfrist um zwei Wochen vorverlegt werden. Durch eine frühzeitigere Düngung im Jahr 2011 können sich für die Betriebe eine bessere Ausnutzung des in den organischen Düngemitteln enthaltenen Stickstoffs und Vorteile hinsichtlich der Befahrbarkeit der Flächen ergeben, so die Begründung im Antrag.


Der Antrag ist bis zum 11. Oktober 2010 zu stellen. Der Antragsvordruck kann bei den Geschäftsstellen der Kreisbauernverbände angefordert werden, die auch bei der Antragstellung behilflich sind. Dort werden auch weitere Fragen zur Düngesperrfrist beantwortet.


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