Schleswig-Holstein

Zum Buch Nord-Ostsee-Kanal: Begegnungen

Bauernblatt Schleswig-Holstein

Aktuelle Meldungen

23.08.2010 -  

Frist beim Agrardieselantrag: 30. September

 Die Zollverwaltung räumt Verzögerungen bei der Bearbeitung der Agrardieselanträge für das Verbrauchsjahr 2009 ein, gibt aber Hinweise über die ordnungsgemäße Angabe des Dieselverbrauches im Forst und weist auf das Ende der Antragsfrist für das Verbrauchsjahr 2009 am 30. September 2010 hin.

 

Viele Landwirte erhalten trotz frühzeitiger Antragstellung keine Erstattung für das Verbrauchsjahr 2009, weil ihre Anträge nur sehr verzögert bearbeitet werden. Wie die Zollverwaltung nun erklärt, liegt dies vor allem daran, dass für das Verbrauchsjahr 2009 erheblich mehr Anträge als in den Vorjahren eingegangen sind.

Darüber hinaus wird vonseiten der Zollverwaltung darauf hingewiesen, dass auf gesondert begründete Anträge hin im Einzelfall die Bearbeitung vorgezogen werden kann. Ansonsten erfolgt die Bearbeitung in der Reihenfolge des Posteingangs. Grundsätzlich geht das Hauptzollamt von einer Bearbeitungsdauer von drei bis vier Monaten aus.

Ein weiterer Verzögerungsgrund liegt bisweilen darin, dass es immer noch Unklarheiten bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben mit Forstflächen im Hinblick auf die erforderliche neue Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen gibt. Sofern ein Betrieb keine Forstflächen unter Punkt 3.3 angibt, entfällt auch eine Angabe unter Punkt 6.16. Sofern unter Punkt 3.3 Forstflächen angegeben sind, muss eine Angabe 6.16 erfolgen. Gegebenenfalls sind hier 0,00 Liter einzutragen. Nur in diesen Fällen entfällt eine Angabe zu den De-minimis-Beihilfen unter Punkt 5 des Antrages. Sofern unter Punkt 6.16 eine Eintragung mit einem Wert größer als Null gemacht wird, sind unbedingt Angaben unter Punkt 5 des Antrages zu machen.

Sollten Sie hierzu  Fragen haben,  wenden Sie sich an Ihre Kreisgeschäftsstelle des Bauernverbandes.  


transparent  


[Gesamtansicht] · [drucken] · [top]