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25.06.2010 -  

Ist die Veröffentlichung von Agrargeldempfängern legitim?

Bild - Ist die Veröffentlichung von Agrargeldempfängern legitim?


Foto: Ralph Judisch


Luxemburger Generalanwältin hat Zweifel


Die europäischen Landwirte können darauf hoffen, dass ihre personenbezogenen Daten als Empfänger von EU-Agrarbeihilfen künftig nicht mehr offengelegt werden.


Die zuständige Generalanwältin Eleanor Sharpston vom Europäischen Gerichtshof (EuGh) ist der Meinung, dass die entsprechenden EU-Vorschriften ungültig sind. In ihren am vorigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen kritisiert Sharpston unter anderem die Verknüpfung von Namen mit Gemeinden und/oder Postleitzahlen. Sowohl die EU-Kommission als auch der Rat haben nach Ansicht der Generalanwältin nicht überzeugend darlegen können, warum die Daten in der derzeitigen, sehr detaillierten Form veröffentlicht werden müssen, um dem Ziel der Transparenzinitiative Rechnung zu tragen.


Hintergrund des Verfahrens ist eine Anfrage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden anlässlich der Klage mehrerer Landwirte gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet. „Aus meiner Sicht führen die beanstandeten Maßnahmen eindeutig zu einem Eingriff in die Rechte der Kläger sowohl auf Schutz der Privatsphäre als auch auf Schutz von personenbezogenen Daten“, so Sharpston. Es erscheine nachvollziehbar, dass zumindest in bestimmten Fällen Rückschlüsse auf die Gesamthöhe des Einkommens der Begünstigten möglich seien. Die Schlussanträge sind noch keine Entscheidung – das Urteil des EuGH wird im Herbst erwartet. Die Argumentation des Generalanwalts gilt jedoch in der Regel als richtungweisend.


Die Kommission habe nicht erläutert, „weshalb es erforderlich sein soll, die personenbezogenen Einzelheiten von buchstäblich Millionen von Menschen in nichtzusammengefasster Form im Internet zu veröffentlichen“, so Sharpston. Sie will aber den EU-Institutionen ausdrücklich nicht vorschreiben, auf welche Weise die Bekanntmachung zu erfolgen hat, pocht aber auf eine wasserdichte Argumentation.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium äußerte sich zurückhaltend. Man werde die Schlussanträge der Generalanwältin analysieren. Diese stellten lediglich einen Entscheidungsvorschlag für den EuGH dar. Deutschland sowie die anderen Mitgliedstaaten seien bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Gerichtshofes verpflichtet, das geltende EU-Recht einzuhalten.


transparent  


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