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Bauernblatt Schleswig-Holstein

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16.04.2010 -  

Am Zwei-Säulen-Modell festhalten

Bundeslandwirtschaftsministerium bestimmt deutsche Position zur EU-Agrarreform


Die Position der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik trägt weitgehend die Handschrift des Bundeslandwirtschaftsministeriums. In einem gemeinsamen Papier plädieren die Ressorts für Kontinuität und eine Fortführung des Zwei-Säulen-Modells über 2013 hinaus. Für beide Säulen müsse eine „eindeutige und verlässliche Finanzierungsgrundlage“ geschaffen werden. Eine Modulation der Direktzahlungen wird ebenso abgelehnt wie eine betriebsgrößenabhängige Degression. Die Bundesregierung wendet sich zudem gegen eine Umverteilung der EU-Mittel zwischen den Mitgliedstaaten. Allenfalls „schrittweise“ und „innerhalb angemessener Übergangsperioden“ seien eventuelle Anpassungen gegenüber dem derzeitigen Verteilungsschlüssel zu akzeptieren. Planungssichere, entkoppelte Direktzahlungen werden als unverzichtbar für die Gemeinsame Agrarpolitik angesehen.


Die Begründung für die Direktzahlungen sieht die Bundesregierung in einem Beitrag zur Einkommenssicherung sowie der Abgeltung gesellschaftlich erwünschter und nicht über den Markt honorierter Leistungen der Landwirtschaft. In diesem Zusammenhang wird betont, dass sich das Prinzip der pauschalen Abgeltung öffentlicher Güter und Leistungen der Landwirtschaft bewährt habe. Das Positionspapier ist abgestimmt worden zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium, das auch die Federführung innehatte, sowie dem Auswärtigen Amt und den Ministerien für Finanzen, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und dem Innenressort.


Die Marktinstrumente will die Bundesregierung auf ein Sicherheitsnetz beschränken. Keinesfalls dürfe es jedoch zu dauerhaften Eingriffen in das Marktgeschehen kommen. Eine Absage wird Exporterstattungen sowie „allen übrigen Formen handelsverzerrender Exportsubventionen“ erteilt.


Festhalten will die Regierung an der bisherigen Struktur der Zweiten Säule mit ihrem Förderspektrum. Gleichzeitig gelte es, deren Wirksamkeit und Effizienz zu stärken. Als vorrangig angesehen werden Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, die gezielte Honorierung von freiwilligen Leistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, die Umsetzung des  Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Unterstützung der Landbewirtschaftung in benachteiligten Gebieten. Die Entwicklung ländlicher Räume wird als „notwendige Ergänzung der Landwirtschaftsförderung“ bewertet.


Für unvermeidlich hält die Bundesregierung weitere Strukturanpassungen in der Landwirtschaft. Der Strukturwandel müsse jedoch „sozial verträglich“ erfolgen und dürfe „die Lebensqualität, die Kulturlandschaft, die Umwelt und die Entwicklungsperspektiven der ländlichen Räume nicht gefährden“.

Unterstrichen wird die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft weiterzuentwickeln. Ein angemessenes Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmen setze sich in erster Linie aus dem Verkauf von Agrarerzeugnissen und Dienstleistungen zusammen. Hinzu komme die Abgeltung gesellschaftlicher Leistungen, die nicht über den Markt honoriert würden. Ausdrücklich weisen die Ressorts auf den begrenzten Finanzrahmen der EU hin, der auch in Zukunft keinesfalls ausgeweitet werden dürfe.


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