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Bauernblatt Schleswig-Holstein

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19.02.2010 -  

Dauerfrost und Schneedecke verursachen Ausnahmesituation  bei der Güllelagerung

Bild - Dauerfrost und Schneedecke verursachen Ausnahmesituation  bei der Güllelagerung

Die Güllepötte im Land zum Bersten gefüllt. Foto: bb
Notlagen müssen im Einzelfall gelöst werden
Da  die Güllelagerkapazitäten auf einzelnen Betrieben erschöpft beziehungsweise nahezu erschöpft sind, stellt sich zunehmend die Frage, ob trotz der in der Regel nicht gegebenen Aufnahmefähigkeit der Böden Gülle ausgebracht werden darf. Zurzeit kann nach der Düngeverordnung eine Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nicht erfolgen, da die Böden nicht aufnahmefähig sind (zum Beispiel mit mehr als 5 cm Schneebedeckung versehen oder gefroren, überschwemmt, wassergesättigt). Eine Ausnahmegenehmigung ist im Rahmen der Düngeverordnung nicht möglich.
In erster Linie geht es deshalb für betroffene Betriebe darum, über örtliche Güllebörsen oder in Eigeninitiative zu versuchen, in der erreichbaren Umgebung (10 bis 20 km) noch freie Lagerkapazitäten anzumieten. Sollte auch dieses Bemühen ergebnislos sein und ein Betrieb tatsächlich das Überlaufen seiner Güllebehälter in unmittelbarer Zukunft befürchten müssen, hat der Landesbauernverband nach sehr intensiven Diskussionen mit dem MLUR und den Kreiswasserbehörden eine Lösung erarbeitet, die für den Einzelfall bei einer konkreten Gefährdungssituation (Gefahr in Verzug) eine Ausbringungsmöglichkeit im Rahmen des Sonderordnungsrechts zur Gefahrenabwehr ermöglichen kann. Betriebe, die sich in einer solchen Situation befinden, sollten sich zunächst mit ihrem Kreisbauernverband in Verbindung setzen, um dort nähere Informationen zu erhalten.
Ulrich Goullon
Bauernverband Schleswig-Holstein
Tel.: 0 43 31-12 77 26
ulrich.goullon@bauernverbandsh.de
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