Bauernblatt Schleswig-Holstein
Aktuelle Meldungen
11.12.2009 -
Zusätzliche Grünlandprämie aus dem EU-Sofortprogramm
Milcherzeugereigenschaft muss zusätzlich nachgewiesen sein
Mit der intensiven Diskussion über das nationale Grünlandmilchprogramm der Bundesregierung ist die zusätzliche Grünlandprämie aus dem EU-Sofortprogramm etwas aus dem Blickwinkel geraten. Die hier zur Verfügung stehenden Mittel sollen als zusätzliche Grünlandprämie in Höhe von knapp 20 Euro/ha ausgezahlt werden. Geplant ist, diese zusätzliche Prämie von Amts wegen ohne zusätzlichen Antrag auf der Grundlage des Betriebsprämienantrages 2009 ausschließlich den Milcherzeugern zukommen zu lassen. Dabei wird die Milcherzeugereigenschaft abweichend von dem nationalen Grünlandmilchprogramm über die HIT-Datenbank abgeprüft.Nur Landwirte, die in der HIT-Datenbank vermerkt haben, dass sie ihre Kühe als Milchkühe halten, gelten als Milcherzeuger und sind dem zu Folge prämienberechtigt. Sollte diese Angabe bis dato nicht geschehen sein, kann eine Meldung bis zum 31. Dezember 2009 noch nachgeholt werden.Zur Abgabe der Meldung beziehungsweise zur Kontrolle, ob die Meldung bereits erfolgt ist, muss man auf der HIT-Seite die Menü-Seite anklicken. Auf der sich dann öffnenden Seite ist rechts im oberen Drittel der Seite ein Button mit dem Titel „Angaben der Produktionsrichtung, zugehörige Meldungsübersicht“, der anzuklicken ist. Auf der sich dann öffnenden Seite kann unter der Überschrift „die in dieser Betriebsstätte gehaltenen Kühe werden genutzt als“ im ersten Kästchen „Milchkühe“ angekreuzt werden.Bei der Kontrolle der Eingaben ist darauf zu achten, dass die angegebene Produktionsrichtung noch gültig ist. In der unten auf der Seite stehenden Tabelle ist dies abzulesen. Jede Änderung der Eingabe bewirkt, dass die vorangegangene Meldung zeitlich beendet wird. Bei einer Neueingabe sind also alle Häkchen entsprechend der betrieblichen Ausrichtung neu zu setzen! Entscheidend für die Grünlandprämie aus dem EU-Sofortprogramm für Milcherzeuger ist, dass in der Tabelle in der Spalte Milchkühe ein „ja“ steht und in der Spalte „gültig bis“ ein „offen“ zu lesen ist. Darüber hinaus ist es notwendig, dass bei der Registrierung des Betriebes beim zuständigen Kreisveterinäramt die Nutzungsart „Milchkuhhaltung“ angezeigt ist. Die Angabe „Rinderhaltung“ ist nicht ausreichend.Die Kreisgeschäftsstellen des Bauernverbandes Schleswig-Holstein stehen bei Anfragen hierzu den Mitgliedern gerne zur Verfügung.Ulrich Goullon, Bauernverband Schleswig-Holstein, E-Mail, Tel.: 04331-127726





