Schleswig-Holstein

Zum Buch Nord-Ostsee-Kanal: Begegnungen

Bauernblatt Schleswig-Holstein

Aktuelle Meldungen

17.07.2009 -  

Bundesrat fasst Entschließung zur Unterstützung der Landwirtschaft


Länder wollen Betriebsprämie zum 1. Dezember voll auszahlen

Die Bundesländer wollen bei der angekündigten vorzeitigen Auszahlung der Betriebsprämie in diesem Jahr einheitlich vorgehen. Danach soll die Prämie in vollem Umfang zum 1. Dezember 2009 und damit rund vier Wochen vor dem sonst üblichen Termin ausgereicht werden. Eine Abschlagszahlung, die bereits ab 16. Oktober möglich wäre, lasse sich aufgrund der Prüfauflagen der EU-Kommission nicht umsetzen, heißt es in einem Antrag, den der Bundesrat am vorigen Freitag im Zusammenhang mit einer Entschließung zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise beschlossen hat.

In der Entschließung verlangt die Länderkammer eine Reihe von Maßnahmen, um der derzeit schwierigen Situation der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Beispielsweise soll die Bundesregierung landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit einräumen, steuerfreie Rücklagen zur Glättung künftig stärker schwankender Gewinne zu bilden. Diese Forderung war innerhalb einiger Landeskabinette strittig gewesen. Letztlich konnten sich jedoch die Agrarministerien gegenüber den Finanzressorts durchsetzen.

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat ferner im Wettbewerbs- und Kartellrecht. Vor allem auf der Ebene der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte müssten die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit und eine Stärkung der Marktstellung der Unternehmen geschaffen werden. In der Milchpolitik erteilt die Länderkammer zusätzlichen staatlichen Regelungsvorgaben zur Begrenzung der Angebotsmengen eine Absage. Sie seien auf europäischer Ebene nicht mehrheitsfähig. Die Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette Milch sieht der Bundesrat gefordert, vor allem durch eine geeignete Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen der Marktpartner sicherzustellen, dass die Branche zügig auf Marktschwankungen reagieren könne.

Auch zukunftsfähige Betriebe in Schwierigkeiten

Der Bundesrat stellt in seiner Entschließung fest, dass infolge der Wirtschaftskrise und der Situation auf den Agrarmärkten auch grundsätzlich rentable und zukunftsfähige Betriebe zunehmend in Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zur Existenzgefährdung gerieten. Die Entlastung bei der Agrardieselbesteuerung sei daher ebenso zu begrüßen wie die Liquiditätshilfen durch die Landwirtschaftliche Rentenbank und die damit einhergehenden Zinsverbilligungen des Bundes.

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können die Betriebe bekanntlich Liquiditätshilfekredite der Rentenbank in Anspruch nehmen, die mit insgesamt 25 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt verbilligt werden. Durch einen solchen Kredit werden den Landwirten auf Antrag Mittel verfügbar gemacht, die einer vorgezogenen Auszahlung von 70 % der Betriebsprämie von Dezember 2009 auf Anfang Juli entsprechen. Die Zinsen übernimmt der Bund. Daneben kann ein Landwirt das Darlehen aber auch für einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Das Darlehen muss dann erst in den nächsten vier Jahren zurückgezahlt werden. Der Landwirt bekommt dabei vom Bund eine Zinsverbilligung um 1 Prozentpunkt und zahlt nur noch etwa 1,6 % Zinsen. Einige Länder haben angekündigt, den Zinssatz noch weiter zu senken.

Die Bundesregierung soll sich dem Bundesrat zufolge weiterhin in Brüssel dafür einsetzen, die De-minimis-Grenze für nationale Fördermaßnahmen vorerst für zwei Jahre von 7.500 Euro auf 30.000 Euro zu erhöhen und die maximal zulässigen Plafonds für die Mitgliedstaaten und Länder sowie den Rahmen für Bürgschaften entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus sehen die Länder den Bund in der Pflicht, eine unabhängige Markt- und Preisberichterstattung in der Land- und Ernährungswirtschaft positiv zu begleiten Auf europäischer Ebene plädiert der Bundesrat für eine Beibehaltung der Export- und Verarbeitungsbeihilfen sowie den Ausbau von Exportkreditsicherungssystemen für aufnahmefähige Märkte.

Ferner müssten die Butter- und Magermilchpulverintervention über den 31. August hinaus fortgesetzt, das Verwaltungsverfahren im Rahmen des Schulmilchprogramms vereinfacht und die Schulmilchbeihilfe angehoben werden.

transparent  


[Gesamtansicht] · [drucken] · [top]