Bauernblatt Schleswig-Holstein
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17.04.2009 -
Verwaltungsgericht untersagt Veröffentlichung
Gegen die Veröffentlichung von EU-Agrarbeihilfen im Internet regt sich weiter juristischer Widerstand. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Wiesbaden Bedenken geäußert hatte, ist jetzt das Verwaltungsgericht Aachen einem Landwirt entgegengekommen und hat auf dessen Klage hin die Veröffentlichung seiner EU-Zahlungen vorläufig im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt.
Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte, halte das Gericht einen Aufschub der Veröffentlichung bis zur endgültigen Klärung der datenschutzrechtlichen Bedenken für geboten. Endgültig werde die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen nach den Osterfeiertagen über den Eilantrag des Landwirts entscheiden, der vom Rheinischen Landwirtschaftsverband (RLV) vertreten werde. Der DBV bekräftigte vor dem Hintergrund des Gerichtsbeschlusses seine Forderung an Bund und Länder, die Veröffentlichung so lange anzuhalten, bis der EuGH in dieser Streitfrage entschieden habe. b





