Bauernblatt Schleswig-Holstein
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17.04.2009 -
Brüssel will in benachteiligten Gebieten aufräumen
Die Europäische Kommission will den Wildwuchs bei der Gewährung von Beihilfen in den benachteiligten Gebieten der Gemeinschaft mit einheitlichen Kriterien eindämmen. Die Brüsseler Behörde will dafür laut einem Mitteilungsentwurf, der am 21. April erscheinen soll, die bislang in vielen Mitgliedstaaten herangezogenen „sozio-ökonomischen Kriterien“ zurückdrängen und sich statt dessen auf natürliche Faktoren wie Boden, Klima und Hangneigung stützen. Ob ein Gebiet als benachteiligt gilt oder nicht, soll anhand eines Acht-Punkte-Katalogs entschieden werden, den die Mitgliedstaaten nach Bedarf noch konkretisieren können.
Im Bereich Klima gehören dazu niedrige Temperaturen einerseits und Hitzestress andererseits. Das Hitzekriterium soll demnach gelten, wenn in der fraglichen Region an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr eine Tagestemperatur von mindestens 35 °C herrscht. Das Kältekriterium greift laut den Kommissionsvorstellungen unter anderem dann, wenn die Wachstumsperiode höchstens 180 Tage beträgt.
Komplizierter wird es im Bereich Boden, wo die vier Kriterien chemische Eigenschaften, Wurzeltiefe, Wasserabfluss und Bodenbeschaffenheit herangezogen werden sollen. Zudem gibt es ein Bodenfeuchte-Kriterium. Eindeutig sind die Regeln für die Hangneigung mit einem Schwellenwert von 15 % als Minimum. Mit diesen Vorgaben stellt sich die Kommission nun der Debatte mit den Mitgliedstaaten, die ihre benachteiligten Gebiete nach einer Palette verschiedener Faktoren ausgesucht haben. b





