Bauernblatt Schleswig-Holstein
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27.03.2009 -
Grünes Licht für den Tierschutz-TÜV
Der Weg für die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleinrichtungen ist frei. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschloss der Bundestag am vorigen Freitag das Zweite Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Mit der Neuregelung wird die Voraussetzung geschaffen, dass künftig serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie zuvor auf Tiergerechtheit geprüft worden sind. Das Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für Durchführungsverordnungen, mit denen die Prüf- und Zulassungsanforderungen für alle serienmäßig hergestellten Haltungseinrichtungen festgelegt werden können.
Nach einer von den Koalitionsfraktionen im Ernährungsausschuss beschlossenen Protokollerklärung soll diese Vorgabe zunächst ab Beginn des Jahres 2012 für Legehennen gelten. Einzelheiten sollen in einer Verordnung geregelt werden. Klargestellt wurde, dass sich der so genannte „Tierschutz-TÜV“ nicht auf bereits bestehende Stalleinrichtungen bezieht. b





