Landfrauen/Landjugend
08.03.2010 -
Vortrag in Kollmar zur Organspende: Gut 12.000 Menschen warten auf neue Niere
Das Ehepaar Rüter ist auf ganz besondere Weise miteinander verbunden. Gerda Rüter spendete ihrem Mann Hans-Werner eine Niere und schenkte ihm damit ein neues Leben. Foto: bb
Mehr als 12.000 schwer erkrankte Menschen warten derzeit in Deutschland auf eine Spenderniere. Auf der anderen Seite würden viele nach ihrem Tod Herz, Leber, Lunge oder Nieren einem anderen überlassen und Leben schenken. Doch einen Organspendeausweis haben nur wenige. Der LandFrauenverein Kollmar will auf dieses Problem aufmerksam machen und lud neben einem Spezialisten für Transplantationen ein auf ganz besondere Weise miteinander verbundenes Ehepaar zu einem Vortragsnachmittag ein.
Dass es Hans-Werner Rüter heute so gut geht, bezeichnet er selbst als „ein Wunder“. Als er an Zystennieren erkrankte, stand ihm ein Leben im strengen Rhythmus der Dialyse bevor. Damit verbunden wäre drei Mal wöchentlich ein mehrstündiger Aufenthalt zur Blutreinigung im Dialysezentrum gewesen. Doch seine Frau bewahrte ihn vor diesem Schicksal, spendete ihm eine ihrer Nieren. Manchmal, so berichtete Hans-Werner Rüter, könne er gar nicht glauben, wie gut es ihnen beiden ginge und wie gut die neue Niere funktioniere. „Es ist wie ein neues Leben.“
Doch das Ehepaar ist seit diesem Einschnitt in sein Leben nicht nur sehr dankbar, sondern auch tief betroffen über den Mangel an Spenderorganen. Gerda und Hans-Werner Rüter haben die Initiative ergriffen und setzen sich dafür ein, Menschen über die Möglichkeiten der oft lebensrettenden Organspende aufzuklären.
Wie wichtig Organspenden sind, machte auch der Vortrag des Nierenspezialisten Dr. Werner Tenschert deutlich, der seit vielen Jahren in der Transplantationsambulanz des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf tätig ist. In Deutschland, so der Urologe, würden jährlich über 2.500 Nierentransplantationen durchgeführt; aber zirka 12.000 Menschen würden auf eine neue Niere warten. Oft vergingen sieben bis neun Jahre, bis eine Spenderniere zur Verfügung steht, so Tenschert.
Gemeinhin werde davon ausgegangen, dass der junge, plötzlich verunglückte Motorradfahrer der „typische“ Organspender sei. „Dem ist nicht so“, räumte der Mediziner mit diesem Vorurteil auf. Er betonte, dass es für Ärzte eben keine „typischen Organspender“ gebe, sondern kranke oder verletzte Patienten, um deren Leben auf der Intensivstation mit allen erforderlichen Mitteln gekämpft werde. „Erst wenn alle ärztlichen Mittel erschöpft sind und der Tod eines Menschen nicht mehr verhindert werden kann, werden Angehörige darüber informiert und möglicherweise Gespräche über eine etwaige Organspende geführt“, so der Mediziner. Er erlebe es aber immer wieder, dass Angehörige, die sich zuvor nie mit dem Thema Organspende beschäftigt hätten, gerade in dieser Situation schwer belastet werden. Sei dagegen ein Organspendeausweis vorhanden und die Familie sogar darüber hinaus informiert, schaffe dies Klarheit und entlaste die Trauernden erheblich, betonte Werner Tenschert. Ein Organspendeausweis entspreche einer verkürzten Patientenverfügung. In jedem Fall werde die Zustimmung der Angehörigen eingeholt, sofern eine Organspende infrage kommen könnte.
Wichtig war es dem Spezialisten für Transplantationen zu betonen, dass die Feststellung des Hirntodes Voraussetzung für eine Organentnahme sei: „Eine Organentnahme ist zulässig, wenn der Tod des Organspenders nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft festgestellt und durch einen Arzt diagnostiziert wird. Es handelt sich dabei um den unwiederbringlichen Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“, erläuterte der Mediziner. Die Feststellung sei durch zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander zu treffen und jeweils zu dokumentieren. Um einen Interessenkonflikt auszuschließen, dürften diese Ärzte nicht selbst an Organentnahmen oder Transplantationen beteiligt sein, so Werner Tenschert. Grundlage aller Schritte von der Organspende über die Organentnahme und bis zur Wiedereinpflanzung ist das Transplantationsgesetz von 1997.
Hans-Werner Rüter/kis





