Familie/Freizeit/Land und Leute
14.05.2010 -
Aufs Korn genommen
Klo im Kornfeld
Ich glaube, ich werde als Glossenschreiber bald nicht mehr gebraucht. Die Nachrichtenagentur dpa/tmn kann das genauso gut, wenn nicht gar besser. Unter der Überschrift „Klo im Kornfeld – Heu muss nicht gesichert sein“ verbreitete sie vor Kurzem die folgende Meldung:
Ein Stapel Strohballen ist keine öffentliche Toilette und muss deshalb nicht gesichert sein. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Jena war ein Mann auf einen Feldweg abgebogen, um im Schutz eines Strohballenlagers sein Geschäft zu verrichten. Dabei war der „Sichtschutz“ auf ihn eingestürzt.
Der Mann klagte (nicht nur über Schmerzen, sondern auch vor Gericht): Der Eigentümer habe seine Sicherungspflicht vernachlässigt. Die Richter sahen das anders: Er habe sich als Unbefugter auf einem Privatgrundstück befunden. Dieses sei für den öffentlichen Verkehr (!) nicht geöffnet gewesen.
dpa/tmn/kel





