Schleswig-Holstein

Zum Buch Nord-Ostsee-Kanal: Begegnungen

Kommentar

02.07.2010 -  

Nicht sehr patent


1953 entdeckten James Watson und Francis Crick die Molekularstruktur der Desoxyribonukleinsäure (DNS) und erstellten ein Modell der DNS-Doppelhelix. Dafür gab es 1962 den Nobelpreis für Medizin. 2000 ließ der „Wissenschafts-Unternehmer“ John Craig Venter in einem Projekt zur Sequenzierung des menschlichen Genoms seine eigene DNS entziffern. Dafür gab es viel Geld.


Venter wird heute als „Herr der Gene“ bezeichnet und zieht wegen seiner Patentansprüche auf Gensequenzen und der Privatisierung von Geninformation Kritik an wie der Dunghaufen die Fliegen. Die Diskussion darüber hat sich inzwischen zu einem „zentralen Dogma der Molekularbiologie“ entwickelt: Darf man einzelne Genabschnitte oder gar ganze Gene patentieren lassen? Wem gehören letztlich die „Bausteine des Lebens“ Adenin, Guanin, Cytosin und Thymin, die als DNS in allen Kreaturen vorkommen und die Erbinformation unseres Daseins enthalten?


Diese Frage muss dringend politisch geklärt werden: Darf das Patentwesen, das sich ursprünglich den Schutz von Erfindungen auf die Fahnen geschrieben hat, auch reine Entdeckungen schützen? Denn nichts anderes ist es, wenn man sich einzelne Gensequenzen sichert. Insofern gleicht die Monopolwirkung der EU-Biopatentrichtlinie dem amerikanischen Schürfrecht vergangener Tage: Wer zuerst einen Claim absteckt, der darf ihn ausbeuten. Dass sich dieses Windhundprinzip nun auf die offenbar größte Goldgrube der Gegenwart, die Gene von Pflanzen und Tieren, erstrecken soll, widerspricht dem Rechtsempfinden der Landwirte und der Gesellschaft.


Zugleich wäre es für Deutschland absolut kontraproduktiv. Denn die landwirtschaftliche Züchtung hierzulande ist eine besondere Erfolgsgeschichte:


 Kein anderes Land der Welt kann eine derart vielfältige Kultur(en)landschaft im Züchtungswesen aufweisen. 130 mittelständische Unternehmen, manche davon mit Sitz in Schleswig-Holstein, forschen und entwickeln seit Jahrzehnten mit hohem Aufwand und Erfolg neue Sorten und Linien im Pflanzenbereich. Die Rinderzucht ist bis heute fest in Bauernhand, und auch die Schweinezucht wird von einer großen Zahl an Unternehmen organisiert.


Das deutsche Sortenrecht bietet zumindest in der Pflanzenzucht die Möglichkeit, mit dem Genmaterial des Konkurrenten zu arbeiten, ohne in die Illegalität zu rutschen. Der Schutz des geistigen Eigentums liegt trotz dieser Offenheit in der Sortenanerkennung. Erst wenn eine Sorte Merkmale bietet, die eine Anerkennung rechtfertigen, darf sie zu Geld gemacht werden. Der Zuchtfortschritt in Deutschland leitet sich auch aus der empfindlichen, aber erfolgreichen Balance zwischen dem Sortenschutzrecht als „Open Source“-Plattform und „Firewall“ für geistiges Eigentum ab.


Im Ausland wird die Pflanzen- und Tierzucht heute von wenigen Großunternehmen dominiert. Wird dies nun zur Bedrohung für die deutschen Züchter? Denn neben der fatalen Monopolwirkung eines Biopatents ist das Patentverfahren selbst mit vielfältigen und hohen Kosten verbunden, die den Züchtern die Luft zum Atmen und Forschen rauben. Erhält man den leistungsfähigen deutschen Zuchtunternehmen dagegen die Möglichkeit, weiterhin ohne den Erwerb von „Schürfrechten“ zu züchten, dann böte sich damit ein wirksames Mittel gegen weitere Monopolisierungsbestrebungen.


Züchtung bedeutet die andauernde Neukombination der genetischen Bausteine zum Nutzen aller. Die Evolution wäre hier zu langsam. Doch Zuchtziele ändern sich, und darauf muss reagiert werden dürfen. Wer die Bausteine des Lebens ausschließlich für sich reklamiert, der schadet dem Zuchtfortschritt. Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir in den kommenden Jahrzehnten stehen, können wir uns das nicht leisten. Das Engagement, der Ideenreichtum und die Finanzmittel unserer wirklich „patenten“ mittelständischen Züchter werden gebraucht.


Sönke Hauschild


 


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