Schleswig-Holstein

Zum Buch Nord-Ostsee-Kanal: Begegnungen

Kommentar

19.03.2010 -  

Noch mal spitz rechnen

Steuerliche Risikoausgleichsrücklage. Was für ein Wortungetüm! Immerhin bietet es Raum für Fantasie. Ist es ein Risiko, Rücklagen zu bilden? Gibt es einen Ausgleich für den, der Steuern zahlt? Trägt der Staat das Risiko, wenn einer Rücklagen bildet und diese vorher versteuert? Soll der Fiskus überhaupt noch Steuern auf Betriebsgewinne erheben, wenn er dann das Risiko hat, einen Ausgleich zahlen zu müssen, der dann als steuerfreie Rücklage verbucht wird? Fragen über Fragen.

Doch im Ernst: Landwirte tragen durch ihren Umgang mit Pflanzen und Tieren und mit der Abhängigkeit von Witterung und Klima besonders hohe Risiken. Neben diese „natürlichen“ Risiken treten – nicht zuletzt durch den Rückzug des Staates aus der aktiven Markt- und Preispolitik – zunehmend größere wirtschaftliche Risikofaktoren wie abrupte Schwankungen der Konjunktur und der Marktpreise. Insgesamt kommt es dadurch zu heftigen Einkommensausschlägen, die in guten Jahren zu hohen Steuerzahlungen führen, aber in schlechten Jahren nicht ausgeglichen werden können.

Allein im Wirtschaftsjahr 2008/09 rutschte aus den genannten Gründen das Unternehmensergebnis der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland im Schnitt um 24 % auf 34.400 €. Vielen Höfen in Schleswig-Holstein und anderswo gelingt es vorläufig noch nicht, die finanziellen Löcher zu stopfen, von Rücklagenbildung kann erst recht keine Rede sein. Deshalb ist eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage sinnvoll und notwendig. Der Bauernverband fordert diese schon seit geraumer Zeit. Auch Bundesagrarministerin Ilse Aigner hat die Einführung eines solchen Sicherheitsinstruments auf ihrer Agenda, wie sie auf der Grünen Woche betonte. Wissenschaftler und Steuerberater haben ausgerechnet, dass davon alle landwirtschaftlichen Betriebe profitieren könnten, die Einkommen- und Körperschaftsteuer zahlen.

Die Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt würden sich auf Progressions- und Zinseffekte beschränken, sagen Fachleute. Die steuerliche  Bemessungsgrundlage bleibt im Prinzip unverändert. Die Betriebe versteuern weiterhin ihren Totalgewinn, allerdings auf einen längeren Zeitraum verteilt. Davon hat auch der Staat Vorteile, da er geglättete, gleichlaufende und besser planbare Steuereinnahmen erhält. Durch die Progressions- und Zinseffekte können Steuer-Mindereinnahmen von geschätzt 50 bis 90 Mio. € entstehen. Diese „Kosten“ werden jedoch durch den erzielbaren volkswirtschaftlichen Nutzen einer Stabilisierung der Agrarwirtschaft überkompensiert, Stichwort Investitionen.

Also springt der schleswig-holsteinische Finanzminister Rainer Wiegard zu kurz, wenn er, wie auf dem Kreisbauerntag Stormarn, argumentiert, dass er bei der Forderung nach einer Risikorücklage nicht erkenne, wie die Steuermindereinnahmen ausgeglichen werden könnten. Zu kurz deshalb, weil es auf mehrere Jahre gerechnet keine Ausfälle gibt. Immerhin räumt der CDU-Politiker ein, dass er in Sachen steuerliche Risikoausgleichsrücklage weithin von Zustimmung hört. Auch das viel strapazierte Argument, wenn man für die Landwirte ein solches Förderinstrument schaffe, müsse man andere Branchen ebenfalls berücksichtigen, trägt nicht. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat es längst. Und Handwerker zum Beispiel erleben ein ähnliches Auf und Ab wie die Bauern. Warum sollte man ihnen nicht bei der Eigenvorsorge gegen Konjunkturrisiken helfen? Die „Mövenpick-Partei“ – gemeint ist die FDP – hat mit ihrem Steuerbonus für Hoteliers eine Steilvorlage geliefert, wie man mittelständische Unternehmen stärkt.

Denkhilfe für die Finanzminister kann ein aufmerksamer Blick über den Tellerrand liefern. Sicherheitsnetze für Landwirte gibt es bereits in anderen wichtigen Agrarerzeugerländern, siehe Vereinigte Staaten. Frankreich, als erstes Land in Europa, rührt sich in dieser Frage ebenfalls. Zwar wird noch über eine Ertragsschadenversicherung nachgedacht. Aber eine steuerfreie Gewinnrückstellung als Risikoausgleich in der Landwirtschaft ist dort bereits möglich – bis zu 25.000 € pro Betrieb. Ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Gern ist man in Kiel und Berlin bemüht zu betonen, dass es bei Wirtschaftshilfen und der Verteilung knapperer Haushaltsmittel gerecht zugehe. Rainer Wiegard und sein Amtskollege Wolfgang Schäuble im Bund sollten noch mal spitz rechnen.   Ralph Judisch
transparent  


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