Schleswig-Holstein

Zum Buch Nord-Ostsee-Kanal: Begegnungen

Agrarpolitik

26.02.2010 -  

Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik nach 2013: Erweiterter Landesvorstand beschließt Eckpunktepapier

In einer gemeinsamen Klausurtagung unter Leitung von Präsident Werner Schwarz haben der Landesvorstand und die Vorsitzenden der Kreisbauernverbände ihre Forderungen für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit von 2014 bis 2020 formuliert. Dabei haben sie allen Versuchen, die Direktzahlungen aus der Ersten Säule in Grund- und Zusatzprämien aufzuteilen, Auflagen oder neue Tatbestände in der Ersten Säule zu schaffen, eine klare Abfuhr erteilt. Forderungen nach Zurverfügungstellung von Naturschutzflächen oder zwangsweiser Stilllegung wurden kategorisch abgelehnt.
Der erweiterte Landesvorstand hat bekräftigt, dass bei immer offeneren Außengrenzen die Landwirtschaft auch künftig einen wirksamen Ausgleich für höhere EU-Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Tier- und Naturschutz, für den Erhalt der Kulturlandschaft und für die Gewährleistung einer ausreichenden heimischen Produktionskapazität (Versorgungssicherheit) braucht. Deshalb erwartet der erweiterte Landesvorstand von den Agrarministern, dass die Finanzierung der EU-Agrarpolitik auch für den Zeitraum von 2014 bis 2020 im bisherigen Umfang sichergestellt wird und dass das nationale Budget von 5,5 Mrd. € unangetastet bleibt.
Auch nach 2013 muss das Zwei-Säulen-Modell mit einer starken Ersten Säule erhalten bleiben, da die Landwirte der Allgemeinheit ein ganzes Bündel an öffentlichen Dienstleistungen unentgeltlich gewähren. In der Ersten Säule darf es nur eine einheitliche Ausgleichszahlung geben, die nach Beendigung des Gleitfluges 2013 in Deutschland nicht weiter abgesenkt werden darf. Auch Auflagen oder neue Programme gehören nicht in die Erste Säule. Diese Forderung ist für den erweiterten Landesvorstand nicht verhandelbar, und er erwartet von den Agrarministern, dass sie hierfür in Brüssel eintreten.
Nach 2014 müsse die EU-Agrarpolitik wieder einheitlicher gestaltet werden, das heißt es müssten in allen Ländern regional einheitliche Flächenprämien gezahlt werden. Doch angesichts des unterschiedlichen Lohn- und Kaufkraftniveaus in der Europäischen Union dürfe es keinen EU-weiten Einheitssatz geben, sondern die Flächenzahlungen müssten in den verschiedenen Mitgliedstaaten angemessen differenziert werden. Modulation und Degression würden strikt abgelehnt, und Cross-Compliance müsste vereinfacht werden. Agrarumweltprogramme gehörten ausschließlich in die Zweite Säule.
Der erweiterte Landesvorstand hat sich dafür ausgesprochen, dass die Mittel aus der Eingriffs-Ausgleich-Regelung zur Kofinanzierung herangezogen werden sollten. Abgelehnt wurde eine Stärkung der benachteiligten Gebiete. bb
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